Rauchverbot
In Fahrzeugen, mit denen das Taxi-Gewerbe ausgeübt wird, darf nicht geraucht werden.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Rauchverbot
In Fahrzeugen, mit denen das Taxi-Gewerbe ausgeübt wird, darf nicht geraucht werden.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben