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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ankündigungen

Fahrten dürfen durch Ankündigung von Abfahrtszeiten, Fahrtzielen und dergleichen nur dann angeboten werden, wenn das Taxi gleichzeitig bereitgehalten wird. Die Aufstellung von Fahrpreistafeln ist jedoch zulässig.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben