I. Abschnitt
Geltungsbereich
Diese Verordnung gilt für die Ausübung des Personenbeförderungsgewerbes mit PKW – Taxi und des Gästewagen-Gewerbes mit Personenkraftwagen in Niederösterreich.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
I. Abschnitt
Geltungsbereich
Diese Verordnung gilt für die Ausübung des Personenbeförderungsgewerbes mit PKW – Taxi und des Gästewagen-Gewerbes mit Personenkraftwagen in Niederösterreich.