Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten

Die , 5 Abs. 1, 6 Abs. 1, 7 Abs. 8 und 14 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 10/2023 treten am 1. September 2023 in Kraft. in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 10/2023 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.