3. Abschnitt
Bürgermeister, Vertretung, Befugnisse
Bürgermeister
Der Gemeinderat wählt aus seiner Mitte den Bürgermeister.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
