Die Bezirksverwaltungsbehörden des Landes Niederösterreich werden mit der Durchführung von Prüfungen gemäß § 10a Abs. 5 StbG betraut.
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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Bezirksverwaltungsbehörden des Landes Niederösterreich werden mit der Durchführung von Prüfungen gemäß § 10a Abs. 5 StbG betraut.