7. ABSCHNITT: Schluss- und Übergangsbestimmungen
Schlussbestimmungen
Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes treten das NÖ Spielautomatengesetz, LGBl. 7071–5, die Verordnung über die Geschäftsordnung des Spielautomatenbeirats, LGBl. 7071/1–0, die Verordnung über Ausnahmen vom NÖ Spielautomatengesetz, LGBl. 7071/2–1 und die NÖ Glücksspielautomaten-Höchstzahlverordnung, LGBL. 7071/3–0 außer Kraft.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben
