3. ABSCHNITT: Landeszuschlag zur Bundesautomaten- und VLT-Abgabe
Erhebung eines Zuschlages zur Bundesautomaten- und VLT-Abgabe
Das Land Niederösterreich erhebt für Ausspielungen mit Glücksspielautomaten und für elektronische Lotterien mit Video-Lotterie-Terminals, an denen die Teilnahme vom Gebiet des Landes Niederösterreich aus erfolgt, einen Landeszuschlag zur Bundesautomaten- und VLT-Abgabe in Höhe von 150 % der Stammabgabe des Bundes.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben
