Sonderregelung für bestimmte Tage
Für die Nacht vom 31. Dezember zum 1. Jänner (Silvesternacht) und die Nächte vom Faschingssamstag bis zum Morgen des Aschermittwoch wird keine Sperrzeit festgelegt.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
