1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Anwendungsbereich
(1) Diese Verordnung regelt die Ausbildung zu den Sozialbetreuungsberufen nach dem NÖ Sozialbetreuungsberufegesetz 2007 (NÖ SBBG 2007) sowie die Fortbildung, Gleichstellung von Ausbildungen und die Ausbildungseinrichtungen.
(2) Regelungen des Bundes über die Ausbildung zu Gesundheits- und Krankenpflegeberufen bleiben unberührt.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
