Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der NÖ Landes-Landwirtschaftskammer werden alle Aufgaben, die dem Landeshauptmann von Niederösterreich nach dem Rebenverkehrsgesetz 1996, BGBl.Nr. 418/1996 in der Fassung BGBl. I Nr. 110/2002, obliegen, übertragen.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.