Einbringung der Schulerhaltungsbeiträge und Schulumlagen
Rückständige Schulerhaltungsbeiträge, Schulumlagen und Beiträge gemäß bis 47 sind im Verwaltungswege einzubringen.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Einbringung der Schulerhaltungsbeiträge und Schulumlagen
Rückständige Schulerhaltungsbeiträge, Schulumlagen und Beiträge gemäß bis 47 sind im Verwaltungswege einzubringen.