Versicherung
Der Heimträger ist verpflichtet, zur Abdeckung von Personen- und Sachschäden eine Betriebshaftpflichtversicherung sowie eine Feuerversicherung abzuschließen. Die näheren Angaben über die Versicherung und deren Vertragsbedingungen sind im Heimvertrag anzuführen ().
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
