Grundsätzliches
Das Land als Träger von Privatrechten fördert die Tätigkeit der politischen Parteien in Niederösterreich nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Grundsätzliches
Das Land als Träger von Privatrechten fördert die Tätigkeit der politischen Parteien in Niederösterreich nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes.