Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Außerkrafttreten

(1) Die NÖ Öffnungszeitenverordnung 1992, LGBl. 7010/1–0, tritt gemäß § 12 Abs. 3 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, außer Kraft.

(2) in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 100/2020 tritt mit Ablauf des 19. Dezember 2020 außer Kraft.