Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Erste Sitzung des Landtages

Die Landesregierung hat die Wahl des Landtages so auszuschreiben, dass die Wahl frühestens acht Wochen vor und spätestens am Tag des Ablaufs des fünften Jahres der Gesetzgebungsperiode stattfinden kann. Die erste Sitzung des neugewählten Landtages hat innerhalb von acht Wochen nach dem Wahltag stattzufinden.