Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Wahllokale außerhalb des Wahlsprengels, gemeinsame Wahllokale für mehrere Sprengel

In Gemeinden, die in Wahlsprengel eingeteilt sind, ist grundsätzlich für jeden Wahlsprengel innerhalb desselben ein Wahllokal zu bestimmen. Das Wahllokal kann in ein außerhalb des Wahlsprengels liegendes Gebäude verlegt werden, wenn dieses Gebäude ohne besondere Schwierigkeiten von den Wahlberechtigten erreicht werden kann.