Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Rechnungslegung und Jahresabschluss

Für die Rechnungslegung und den Jahresabschluss der NÖ LGA gelten die für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches (UGB), dRGBl. S 219/1897 in der Fassung BGBl. I Nr. 63/2019, sinngemäß, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist. Die §§ 239, 243 bis 243d, 267 bis 267c, 270a bis 271b und 277 bis 281 des Unternehmensgesetzbuches (UGB) kommen nicht zur Anwendung.