Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Die Mitglieder des Aufsichtsrates üben ihre Tätigkeit gegen eine angemessene Vergütung aus. Die Vergütung ist unter Berücksichtigung der Bedeutung der Funktion, des Aufwandes und der Arbeit, die mit der Funktion verbunden sind, festzulegen.