Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Mitwirkungspflicht an der Evaluation, Planung und Koordinationsmaßnahme

Die NÖ Landesgesundheitsagentur hat an der Evaluation, Planung und an Koordinierungsmaßnahmen bei Aufgaben der Sozialhilfe mitzuwirken.