Mitwirkungspflicht an der Evaluation, Planung und Koordinationsmaßnahme
Die NÖ Landesgesundheitsagentur hat an der Evaluation, Planung und an Koordinierungsmaßnahmen bei Aufgaben der Sozialhilfe mitzuwirken.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Mitwirkungspflicht an der Evaluation, Planung und Koordinationsmaßnahme
Die NÖ Landesgesundheitsagentur hat an der Evaluation, Planung und an Koordinierungsmaßnahmen bei Aufgaben der Sozialhilfe mitzuwirken.