Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zeugnis

Beim Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis ist den Bediensteten ein schriftliches Zeugnis über die Dauer und die Art ihrer Dienstleistung auszustellen, es sei denn, das Dienstverhältnis endet durch Übernahme in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zum Land.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.