12. Abschnitt: Disziplinarrecht
Dienstpflichtverletzungen
Beamtete Bedienstete, die schuldhaft ihre Dienstpflichten verletzen, sind nach den Bestimmungen dieses Abschnitts zur Verantwortung zu ziehen.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
12. Abschnitt: Disziplinarrecht
Dienstpflichtverletzungen
Beamtete Bedienstete, die schuldhaft ihre Dienstpflichten verletzen, sind nach den Bestimmungen dieses Abschnitts zur Verantwortung zu ziehen.