Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Begünstigungen für die Hinterbliebenen im Falle des Todes der beamteten Bediensteten

Sind beamtete Bedienstete im Dienststand gestorben, dann sind die Hinterbliebenen so zu behandeln, als ob sinngemäß auf den beamteten Bediensteten anzuwenden gewesen wäre.