Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Passives Wahlrecht

Wählbar sind alle nach wahlberechtigten Personen, die spätestens am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben und

1. österreichische Staatsbürger oder

2. Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates, eines EWR-Vertragsstaates oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder

3. Staatsangehörige eines Drittstaates sind, deren Staatsangehörige hinsichtlich der Vereinigungsfreiheit nach dem Recht der Europäischen Union oder aufgrund eines Staatsvertrages gleichzustellen

sind.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben