Verbesserung der Lage der Bäuerin
Zur Verbesserung der Lage der Bäuerin können Förderungsmaßnahmen getroffen werden, insbesondere
1. zur Rationalisierung der Hauswirtschaft;
2. zur Ermöglichung eines Erholungsaufenthaltes der Bäuerin.
3. zur Gewährung der Leistung der Betriebshilfe.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
