Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verbesserung der Lage der Bäuerin

Zur Verbesserung der Lage der Bäuerin können Förderungsmaßnahmen getroffen werden, insbesondere

1. zur Rationalisierung der Hauswirtschaft;

2. zur Ermöglichung eines Erholungsaufenthaltes der Bäuerin.

3. zur Gewährung der Leistung der Betriebshilfe.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.