Berufsbezeichnung
Für Absolventen, die die letzte Schulstufe einer Schulart mit Erfolg abgeschlossen haben (), kann durch Verordnung die Führung einer Berufsbezeichnung vorgesehen werden; die Berufsbezeichnung hat je nach Fachrichtung mit einem für die Absolventen typischen Zusatz zu lauten.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben
