Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schulbesuchsbestätigung

Für die gemäß § 40 Abs. 8 des NÖ Landwirtschaftlichen Schulgesetzes auszustellende Schulbesuchsbestätigung (Anlage 4) ist hinsichtlich der aufzunehmenden Vermerke anzuwenden.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.