Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Hebesatz beträgt für:

1. Grundeigene mineralische Rohstoffe gemäß (z. B. Kies, Sand, Schotter, Steine) € 0,246

2. Kalkstein, unabhängig vom CaCO3-Anteil, soweit dieser als Festgestein vorliegt und nicht für Zement-, Kalk- bzw. Putzerzeugung verwendet wird € 0,246

3. Kalkstein mit einem CaCO3-Anteil von mindestens 95%, soweit dieser als Festgestein vorliegt und nur für Zement-, Kalk- bzw. Putzerzeugung verwendet wird € 0,067

4. andere bergfreie mineralische Rohstoffe gemäß (z. B. Quarzsand mit einem SiO2-Anteil von mindestens 80 %, Graphit, Kaolin, Tone, sofern diese als Lockergestein vorliegen) sowie Quarzit € 0,067