Schlussbestimmung
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten die bisher erlassenen Verordnungen über die Übernahme, Umlegung und Auflassung von Landesstraßen ausser Kraft.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
