Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Landeskulturwachenkataster

Die Bezirksverwaltungsbehörde hat über alle bestätigten und beeideten Wachorgane einen nach dem Aufgabenbereich geordneten Landeskulturwachenkataster zu führen, in dem der Vor- und Zuname, die Geburtsdaten und der Wohnort des Wachorganes, sowie der Dienstbereich einzutragen sind. Der Landeskulturwachenkataster kann in automatisierter Form geführt werden.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.