Geltungsbereich
Sehen landesgesetzliche Vorschriften, insbesondere zum Schutz der Land- und Forstwirtschaft, der Jagd und der Fischerei sowie im Interesse des Natur- und Landschaftsschutzes die Bestätigung und/oder Beeidigung von Wachorganen vor, sind bzw. ist diese nach den Bestimmungen dieses Gesetzes vorzunehmen.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
