Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Strafbestimmung

Wer wissentlich falsche Angaben im Zusammenhang mit Verfahren gemäß , 7 oder 9 tätigt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu € 720,--, im Falle der Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitstrafe bis zu einer Woche, zu bestrafen.