Auszahlung
Für die Auszahlung der Bezüge, Sonderzahlungen und Entschädigungen gilt sinngemäß. Die Sitzungsgelder und die Kommissionsgebühren sind spätestens bis zum Ende des folgenden Monats auszuzahlen.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Auszahlung
Für die Auszahlung der Bezüge, Sonderzahlungen und Entschädigungen gilt sinngemäß. Die Sitzungsgelder und die Kommissionsgebühren sind spätestens bis zum Ende des folgenden Monats auszuzahlen.