Abschnitt V
Finanzgebarung und Kontrolle
Deckung der Kosten
Die mit der Erfüllung der Aufgaben der NÖ Landarbeiterkammer verbundenen Kosten werden gedeckt:
1. durch Kammerbeiträge,
2. durch alljährlich zu leistende Beiträge des Landes und
3. durch sonstige Einnahmen und Zuwendungen.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
