Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Abschnitt V

Finanzgebarung und Kontrolle

Deckung der Kosten

Die mit der Erfüllung der Aufgaben der NÖ Landarbeiterkammer verbundenen Kosten werden gedeckt:

1. durch Kammerbeiträge,

2. durch alljährlich zu leistende Beiträge des Landes und

3. durch sonstige Einnahmen und Zuwendungen.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.