Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kulturbegriff

Kultur sollte ein auf individueller Kreativität und gesellschaftlicher Toleranz beruhender offener Prozeß sein, durch den menschliche Lebensbedingungen, Verhaltensweisen und Lebensformen vermittelt, gestaltet oder zukunftsbezogen entwickelt werden.