Erlöschen der Eignungsfeststellung
Bei Nichtvorliegen einer der Voraussetzungen gemäß und dadurch bewirkter Nichtbelegung der Einrichtung für die Dauer von zumindest 12 Monaten tritt der Eignungsfeststellungsbescheid außer Kraft.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Erlöschen der Eignungsfeststellung
Bei Nichtvorliegen einer der Voraussetzungen gemäß und dadurch bewirkter Nichtbelegung der Einrichtung für die Dauer von zumindest 12 Monaten tritt der Eignungsfeststellungsbescheid außer Kraft.