Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Erlöschen der Eignungsfeststellung

Bei Nichtvorliegen einer der Voraussetzungen gemäß und dadurch bewirkter Nichtbelegung der Einrichtung für die Dauer von zumindest 12 Monaten tritt der Eignungsfeststellungsbescheid außer Kraft.