Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Externe Notfallpläne für bestimmte Abfallentsorgungseinrichtungen nach der Richtlinie 2006/21/EG

(1) Für Abfallentsorgungseinrichtungen der Kategorie A nach Anhang III der Richtlinie 2006/21/EG () über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie hat die Bezirksverwaltungsbehörde, sofern nicht schon anzuwenden ist, einen externen Notfallplan zu erstellen.

(2) bis 11 gilt sinngemäß.