Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Antragstellung

Die Berechtigung zur Antragstellung für Genehmigungen und Bewilligungen sowie zur Einbringung von Anzeigen in Anzeigeverfahren nach diesem Gesetz hat, sofern in den folgenden Bestimmungen nichts anderes geregelt ist, jeweils der Kindergartenerhalter.