Die Stadtgemeinde Baden kann die am 31. Dezember 2002 in ihrer Krankenanstalt beschäftigten öffentlich-rechtlichen Bediensteten ab dem 1. Jänner 2003 dem Land Niederösterreich gegen Refundierung zur Dienstleistung im a.ö. Krankenhaus Baden zuweisen.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
