Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Tagesgebühr

Für Zeiträume in der Dauer bis zu fünf Stunden gebührt die halbe, für Zeiträume von mehr als fünf Stunden die ganze Tagesgebühr ().

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.