Auszeichnung jugendfreundlicher Dienstleistungsbetriebe
Das Landesjugendreferat kann Dienstleistungsbetriebe, die durch ihr Angebot und ihre Serviceleistungen im besonderen den Interessen der Jugend entsprechen, in geeigneter Weise auszeichnen. Über die Art und Durchführung der Auszeichnung sind Richtlinien durch die NÖ Landesregierung zu erlassen.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
