Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verfall

Unter den Voraussetzungen des können für verfallen erklärt werden:

a) alkoholische Getränke gemäß bis 3 und Tabakerzeugnisse, verwandte Erzeugnisse und Wasserpfeifen gemäß und 3, die entgegen einem Verbot gemäß bis 3 erworben, besessen, konsumiert oder benützt werden,

b) Drogen und Stoffe gemäß , die entgegen dieser Bestimmung besessen, verwendet oder zu sich genommen werden sowie

c) jugendgefährdende Medien, Datenträger und Gegenstände gemäß , die entgegen erworben, besessen oder verwendet werden.