Öffentliche Filmvorführungen, Fernsehübertragungen und Theatervorstellungen
Öffentliche Filmvorführungen, Fernsehübertragungen und Theatervorstellungen dürfen junge Menschen dann besuchen, wenn sie das Mindestalter erreicht haben, für das die Vorführungen nach den entsprechenden landesgesetzlichen Vorschriften (§ 13 NÖ Veranstaltungsgesetz, LGBl. 7070) zugelassen wurden.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
