Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verkauf von Eiern des Federwildes

Eier des Federwildes dürfen nur zum Zweck der künstlichen Aufzucht nach Erteilung einer Bewilligung gemäß in Verkehr gesetzt werden.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben