Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anzeigeverfahren

In allen Anzeigeverfahren nach diesem Gesetz beginnt die Frist für die Entscheidung der Behörde erst mit dem Vorliegen der vollständigen Anzeige zu laufen.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben