Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inhalt

Dieses Gesetz regelt

1. das Recht auf freien Zugang zu Umweltinformationen und die Information der Öffentlichkeit über die Umwelt (Abschnitt 1);

2. die Geodateninfrastruktur des Landes (Abschnitt 2);

3. die Weiterverwendung von Dokumenten öffentlicher Stellen (Abschnitt 3);

4. gemeinsame Bestimmungen (Abschnitt 4);

5. die Auskunftserteilung an die GeoSphere Austria (Abschnitt 5).