Inhalt
Dieses Gesetz regelt
1. das Recht auf freien Zugang zu Umweltinformationen und die Information der Öffentlichkeit über die Umwelt (Abschnitt 1);
2. die Geodateninfrastruktur des Landes (Abschnitt 2);
3. die Weiterverwendung von Dokumenten öffentlicher Stellen (Abschnitt 3);
4. gemeinsame Bestimmungen (Abschnitt 4);
5. die Auskunftserteilung an die GeoSphere Austria (Abschnitt 5).
