Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Wirksamkeitsbeginn

Dieses Gesetz tritt mit dem 31. Dezember 1969 in Kraft. Gleichzeitig tritt das NÖ Hundeabgabegesetz, LGBl. Nr. 34/1950, in der Fassung der Gesetze LGBl. Nr. 128/1955 und LGBl. Nr. 142/1963, außer Kraft.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben