Übernahme von Haftungen
Eine Gemeinde darf eine Haftung nur dann übernehmen, wenn
1. sie befristet ist und
2. der Betrag, für den gehaftet wird, ziffernmäßig bestimmt ist.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Übernahme von Haftungen
Eine Gemeinde darf eine Haftung nur dann übernehmen, wenn
1. sie befristet ist und
2. der Betrag, für den gehaftet wird, ziffernmäßig bestimmt ist.