Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übernahme von Haftungen

Eine Gemeinde darf eine Haftung nur dann übernehmen, wenn

1. sie befristet ist und

2. der Betrag, für den gehaftet wird, ziffernmäßig bestimmt ist.