Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Geltungsbereiche

Diese Verordnung gilt innerhalb der HQ100-Hochwasserabflussgebiete für die in den Anlagen 1 bis 26 als

a) „bedeutend“ (hellblau dargestellt) und

b) „sehr bedeutend“ (dunkelblau dargestellt)

ausgewiesenen Hochwasserabflussgebiete des Gewässers „Mank“.