Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Jahresbericht

Die Landesregierung hat jährlich für das vorangegangene Kalenderjahr einen Bericht über ihre Tätigkeiten im Rahmen der Vollziehung dieses Landesgesetzes zu erstellen und dem Landtag vorzulegen.